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67 ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN 1.Vertragsabschluss Unseren Angeboten sowie allen unseren Bestellungsannahmen - auch für zukünftige - liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Schreibt der Besteller Lieferbedingungen vor, so gelten die nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind. 2. Angebot Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auch nachträgliche Änderungen oder Zusätze sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. 3. Lieferpreis Alle Preise verstehen sich in Euro und sind freibleibend. Es gelten in jedem Fall die am Liefertag maßgeblichen Preise. Die Preise gelten ab Werk oder ab einer von uns zu benennenden Bahnstation bzw. unter Berechnung einer Frachtbasis. Die Preise für Schienen und Profile sind in Stückzahl angegeben. Für Sonderlängen wird ein Aufschlag von 20% für Schnitt und Abfall berechnet. 4. Verpackung Wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen! Für Transportbehälter, die leihweise überlassen werden, (Körbe, Kisten, Fässer, Paletten, usw.) erfolgt zwangsläufig Belastung, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben sind. 5. Lieferfristen Von uns bestätigte Lieferzeiten sind nur als annähernd anzusehen, sie beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme. Die Nichteinhaltung der Lieferzeit berechtigt den Besteller erst zum Rücktritt vom Vertrage, wenn die Lieferzeit um vier Wochen überschritten sind und wenn der Besteller nach Ablauf dieser vier Wochen eine angemessene Nachfrist von wenigstens wiederum vier Wochen gesetzt hat. Schadenersatzansprüche sind auf jeden Fall ausgeschlossen. Bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob sie dem Lieferer selbst oder bei seinen Sub-unternehmen entstehen, verlängern sich die vorgenannten Lieferfristen angemessen. Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie zumB. Krieg, Streik oder Betriebsstörungen jeglicher Art, hat der Lieferer das Recht, ebenfalls eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen zu verlangen oder aber vom Vertrage zurücktreten. Auch in diesem Falle sind etwaige Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. 6. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs-datum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug. Skonto wird nur dann gewährt, wenn keine älteren fälligen bzw. überfälligen Rechnungen offen stehen. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung, Schecks erst nach Einlösung durch die Bank. Diskont und Spesen für von uns grundsätzlich nur zahlungshalber übernommene Akzepte und Wechsel gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen gemäß der jeweiligen Banksätze für vorübergehende Kredite berechnet. Nichteinhaltung der Zahlungsbeding-ungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern können, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit zum Beispiel hereingenommener Wechsel zur Folge. 7. Gefahrenübergang und Versand Die Gefahr geht auf den Besteller über, mit der schriftlichen Anzeige der Versandbereitschaft der Ware, spätestens jedoch beim Verlassen der Ware aus dem Lieferwerk. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware bei dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf. Falls uns bis zur Versandbereitschaft keine bestimmte Versandanweisung gegeben wird, wird der Versand nach unserem besten Ermessen ohne Verantwortlichkeit für die günstigste Beförderung ausgeführt. 8. Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, schriftlich mitgeteilt werden. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl lediglich zur Beseitigung des Mangels oder zum Ersatz in Ware bzw. Gutschrift des Rechnungsbetrages bei Rückgabe der Ware verpflichtet. Schadenersatzansprüche - gleich welcher Art - sind auf jeden Fall ausgeschlossen. 9. Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden be-zeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums - bzw. mit-eigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verwenden. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich in Kenntnis setzen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand bzw. allein oder mit anderen Waren -, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unsere Lieferungsfor-derungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers bzw. unter den Voraus- setzungen des § 321 BGB sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbe-halt gelieferte Ware unverzüglich herauszuholen. Wenn wir unser Recht zur Rücknahme der Ware ausüben, ist darin ein Rücktritt vom Vertrage nur dann zu sehen, wenn wir dieses schriftlich erklären. 10. Falschbestellungen Rücksendung falsch bestellter Ware ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Erfolgt eine Rücknahme, so behalten wir uns vor, von der Warengutschrift mindestens 5% des Warenwertes für Unkosten abzuziehen. 11. Teilunwirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Velbert bzw. Wuppertal, auch für Wechsel- und Scheckklagen. DIESES ZEICHEN AUF DEN MANTION PRODUKTEN STEHT FÜR QUALITÄT

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